Qualitätsjournalismus, Staatsferne und Datenschutz als zentrale Ordnungselemente der neuen Medienordnung, 30.01.2015: 

Lehren und Überlegungen anlässlich der Lektüre des Gutachtens „Konvergenz und regulatorische Folgen". Der Text unten etstand während ich das Konvergenzgutachten studierte.

"Vielfalt fördern und Meinungsmacht verhindern"

Die rasanten Entwicklungen in der Medienlandschaft stellen die Zivilgesellschaft, den Gesetzgeber, die Presse und in der Medienindustrie tätige Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, planen die Bundesländer "eine eigenständige gemeinsame Grundlage erarbeiten, um ab Anfang 2015 gut vorbereitet in eine Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung gehen zu können." [1]. Die neue Medienordnung hat zum Ziel "Maßnahmen zu treffen, die Vielfalt fördern und Meinungsmacht verhindern" [1].

Zivilgesellschaft auf dem Weg zur neuen Medienordnung nicht auffindbar

Das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ ( http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/1049 ) [2] wurde im Oktober 2014 an die Rundfunkkommission der Länder übergeben. Die Lektüre des Gutachtens lohnt sich für alle ZeitgenossInnen, die sich ein Bild davon machen möchten:

  • welche Routen sind bei einer Reise in das Medien-Neuland denkbar?
  • und wie die beteiligte Akteure die Routenplanung organisiert haben?

Bspw. in diesem sog. Konvergenzgutachten verwendete Erhebungsmethode verhindert die Meinungsmacht der Zivilgesellschaft konsequent und wirksam. "Basis der Problemanalyse ist die Auswertung von Entscheidungen von Gerichten und Behörden, wissenschaftliche Analysen und Informationen aus den betroffenen Branchen." - führen die Gutachter in der Präambel [2]. Die Judikative, die Exekutive, die Wissenschaft, die Wirtschaft und letztendlich die Politik als Auftraggeber - alle haben eine Gelegenheit bekommen, ihre Sichtweisen und Argumente zum Thema "Neue Medienordnung" in [2] zu artikulieren.

"Den Kern der Medien- und Kommunikationsfreiheit bildet der öffentliche Informations- und Meinungsbildungsprozess." Mit Rücksicht auf diese These aus dem Konvergenzgutachten fällt auf, dass bei den Betrachtungen der alten und der neuen Medienordnung die Gutachter Prof. Dr. Winfried Kluth und Prof. Dr. Wolfgang Schulz dafür gesorgt haben, dass die Vereine als Akteure der Zivilgesellschaft oder die Zivilgesellschaft an sich auf 122 Seiten des Gutachtens nicht auffindbar sind. Die Zeichenfolgen "Mittelstand" oder "mittelständ" werden im Gutachten auch nicht gefunden. Zum Vergleich - die Zeichenfolge "Verbraucher" wird im Gutachten 9 Mal gefunden. Zum Nachdenken - es gibt über eine halbe Millione Vereine in Deutschland. Darunter bspw. ADAC mit 16 Millionen Mitgliedern.

Ich bin der Meinung, dass die angestrebte Neuordnung der Medienlandschaft an Qualität und Akzeptanz nur gewinnen kann, wenn die Gutachter, die Rundfunkräte und der Gesetzgeber auf der Bundes- und der Landesebenen die Meinungen, Argumente und Vorschläge der Akteure aus der Zivilgesellschaft bezüglich der neuen Medienordnung mitberücksichtigen. Hier http://medien21.sprechrun.de/?id=2105 [7] sind einige Akteure aufgelistet, die m.E. über gewisse Kompetenzen auf dem Gebiet "Neue Medien" und Presse- und Meinungsfreiheit verfügen.

Medienprivileg, Datenschutz und Kommunikationssicherheit sind für einen freien Meinungsbildungsprozess unverzichtbar

Bin der Meinung, dass eine großzügige Aufwertung von Intermediären als Anbieter von journalistisch-redaktionellen Angeboten - eine von mehreren Optionen, die im Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 88 [4] vorgeschlagen ist - eine gleichzeitige Priviligierung dieser Intermediäre aus datenschutzrechtlichen Sicht als Nutznießer des Medienprivilegs bedeutet, was ein Dammbruch beim Thema Datenschutz, genau gesagt eine großflächige Aufweichung des Datenschutzes für die NutzerInnen von Telemedien bedeuten würde und möchte die GrundrechtsträgerInnen [5], die JournalistInnen, die Mitglieder der Rundfunkkommission, den Gesetzeber, die Datenschutzbeauftragten aller Ebenen und die Wissenschaftler darauf aufmerksam machen. Käme die o.g. Aufwertungsoption zustande, würden die im Art 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungs- und Pressefreiheit massiv gefährdet.

These: Im Kontext der Meinungsfreiheit sind Medienprivileg, der Datenschutz und die Kommunikationssicherheit drei Seiten einer 3D-Medaille. Wenn der Datenschutz und die Kommunikationssicherheit nicht gewährleistet sind, dann hat ein Intermediär keinen Anspruch auf das Medienprivileg und somit kann so ein Intermediär keine Plattform für einen freien Meinungsbildungsprozess (in der Sprache des Konvergenzgutachtens "journalistisch-redaktionelle Angebote") darstellen.

Update 21.02.2015: Mit dem Bekanntwerden der "Kompromittierung der Mobilfunknetze durch NSA/GCHQ" [12] ist es offensichtlich, dass die fehlende Staatsferne bei der Gestaltung der Kommunikationsinfrastruktur nicht nur die Presse und Meinungsfreiheit bedroht, die "Unterminierung der Justiz" ist damit an der Tagesordnung. "Nebenbei werden durch die Hacks wieder einmal elektronische Beweise entwertet. Abgehörte Datenübertragungen und SMS können ebenso wie Verbindungsprotokolle und Bewegungshistorien in Gerichtsprozessen eigentlich nicht mehr als tragfähiger Beweis erachtet werden." [12].

die Bund-Länder-Kommission ist für die Optimierung von Geschäftsmodellen der etablierten Intermediäre nicht zuständig

Die Bund-Länder-Kommission und der Gesetzgeber auf der Bundes- und Landesebenen sind für die Optimierung und letztendlich für die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle von etablierten Intermediären genauso wenig zuständig, wie NSA für die Verbesserung von Geschäftszahlen von Microsoft, Google, Facebook und Co. zuständig ist. "Eine 180° Kehrtwende in Sachen marktaugliche Geschäftsideen anzubieten hat im Zuge der NSA-Affäre der Google-Verwaltungschef Eric Schmidt vorgelebt. Prädigte er doch noch vor fünf Jahren den Zeitungsverlegern, dass sie neue Geschäftsmodelle entwickeln und sich an die neuen Gegebenheiten anpassen müssten, wenn sie erfolgreich sein wollen. Aktuell hätte Eric Schmidt die Gelegenheit seine unternehmerischen Qualitäten unter Beweis zu stellen und in veränderten Marktbedingungen selbst erteilte Ratschläge zu verwirklichen." - Zukunftsfähige digitale Ökosysteme im Post-Google-Zeitalter, 13.10.2014, [6].

Die Zeiten ändern sich für die GrundrechteträgerInnen - sie müssen zusehen, dass in der vernetzten Welt die im Grundgesetz verankerte Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit nicht in's Hintertreffen geraten. Die Zeiten ändern sich für die etablierten Intermediäre - wenn aber die Geschäftszahlen Sorgen bereiten, dann ist es höchste Zeit, sich daran zu erinnern, dass ein Unternehmer für die Optimierung der Geschäftsmodelle selbst zuständig ist.

die großzügige Vergabe des Medienprivilegs gefährdet die Meinungsfreiheit

Das Gefährdungspotential durch die Aufwertung von Intermediären als Lieferanten von journalistisch-redaktionellen Angeboten entlädt sich in Panoptismus-Effekten bei/-m einfachen GrundrechtsträgerIn [5], aber auch bei den JournalistInnen, deren Handlungsspielräume, Bewegungsfreiheit im digitalen Raum erheblich eingeschränkt werden. Abgesehen von den Gefahren für die Unternehmen in Deutschland - würde doch die Aufwertung von Intermediären als Lieferanten von journalistisch-redaktionellen Angeboten bedeuten, dass diese Intermediäre zukünftig die Nutzerdaten in einem Umfang sammeln dürften, in dem es entsprechend dem geltenden Medienrecht ausschließlich den Pressevertretern möglich ist.

"Studie über die Zukunft der Regulierung audiovisueller Medien in Europa (Hermes)"

Update 09.10.2017. Der Mitautor des Konvergenzgutachtens Prof. Dr. Wolfgang Schulz hat eine "Studie über die Zukunft der Regulierung audiovisueller Medien in Europa (Hermes)" verfasst [9]. Einem Projekt, das u.a. mit Drittmitteln der RTL Group finanziert wird - so ein Zufall - ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Und wenn man die Projektbeschreibung liest [9], leuchtet einem ein, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die künftige Regulierung audiovisueller Medien in Europa von der Medienordnung in Deutschland deutlich geprägt wird. Also lohnt es sich für die Akteure der Zivilgesellschaft für eine demokratiefreundliche Medienordnung in Deutschland zu engagieren!

Fazit

Beugt sich die Politik den Interessen von Lobbyisten der Medienindustrie, dann wird das bereits ramponierte Vertrauen der Bürger in die Politik [8], [11], in die etablierten Medien [10] sowie in die Wissenschaft und in die Sicherheit der Kommunikationsnetze weiteren Schaden nehmen. Die Konsequenzen des Vertrauensverlusts in die Politik hat die Weltöffentlichkeit und die politische Klasse in Deutschland spätestens mit den Pegida-Spaziergängen [11] wahrgenommen. Den Verlust des Vertrauens im digitalen Raum hat die Medienindustrie nach dem Bekanntwerden von NSA-Aktivitäten registriert und Eric Schmidt, Vorstandsvorsitzender bei Google spricht Klartext: “Der verursachte Schaden sei “drastisch und wird schlimmer”, wie cnet.com am 08.10.2014 berichtete. “Wenn wir so weiter machen, werden wir das Internet zerstören.” s. auch "Zukunftsfähige digitale Ökosysteme im Post-Google-Zeitalter" [6].

Mag sein, dass das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ [2] den "Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Hans-Bredow-Institut" entspricht. Ich persönlich sehe einen dringenden Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Handlungsoptionen bei der Etablierung einer neuen Medienordnung. Und zwar müssen solche Handlungsoptionen debattiert werden, die von den Akteuren der Zivilgesellschaft ein grünes Licht bekommen.



Dieser Artikel wurde lektoriert von R. von Barghorn



OPENNORD 2015 - DAS Kreativtreffen in der Region NordWest am 14. - 15.11.2015

Die Medien, die Kommunikation ob unternehmensintern oder international spielen in den aktuellen Krisen - wie bspw. die VW-Abgasmanipulation oder Flüchtlingskrise - eine entscheidende Rolle. Die Vorträge

mit einer anschleßenden Diskussion im Rahmen des "OPENNORD - Kreativtreffens in der Region NordWest" bieten für Interessierte eine Gelgenheit sich dazu auszutauschen, ob und wie die Medien den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Das Thema Medien ist insbesondere in der Hinsicht brandaktuell, dass die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern seit einem Jahr in einer gemeinsamen Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen für eine neue Medienordnung entwickelt.

OPENNORD findet 2015 in den Räumlichkeiten der Berufsbildenden Schule
BBS Haarentor Ammerländer Heerstr. 33 – 39 statt. Anfahrt und Parkplartz-Möglichkeiten.