> Inhaltliche Vorgaben hat die Bundesregierung, wie mir ein Teilnehmer berichtete, überhaupt nicht gemacht
Ich würde mich sehr wundern, wenn ein der Teilnehmer derartige Sachverhalte publik gemacht hätte. Beim nächsten Expertenauftrag wäre er oder sie bestimmt nicht mehr dabei ;-|. Abgesehen davon gibt es auch sowas wie Selbstzensur und schlicht und einfach der Wunsch dem Auftraggeber zu gefallen - warum auch immer.
Was mir in den von Ihnen genannten Quellen auffällt -
es ist kein öffentlich-rechtlicher Sender dabei. Was für mich ein Skandal ist, ist die Tatsache, dass die Nachricht über den
Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts auch auf deutschlandfunk.de nicht auffindbar ist, egal ob ich nach Reform+des+Strafprozessrechts (http://www.deutschlandfunk.de/suchergebnisse.448.de.html?search[submit]=1&search[withNews][]=WithNews&search[word]=Reform+des+Strafprozessrechts) oder Abschlussbericht (http://www.deutschlandfunk.de/suchergebnisse.448.de.html?search[submit]=1&search[withNews][]=WithNews&search[word]=Abschlussbericht) suche. Obwohl ich im Deutschlandfunk am 14.10.2015 ~ 06:40 Uhr in den Nachrichten über diesen Abschlussbericht gehört habe.
Als Antwort auf meine Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
um 6:40 Uhr am 14.10.2015 hat Deutschlandfunk ein Interview über die
Änderungen in den Gerichtsverfahren ausgestrahlt. Ich finde diese
Sendung im Programmvorschau
http://www.deutschlandfunk.de/programmvorschau.281.de.html
nicht.
Wo finde ich Infos zu der o.g. Sendung?
bekam ich nach einer Woche (
!!!) einen Hinweis
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Programm.
Unter folgendem Link
[1] http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/10/14/dlf_20151014_0640_2844fd0f.mp3
sowie unter
[2] http://www.deutschlandradio.de/audio-archiv.260.de.html?drau[submit]=1&drau[station_id]=4&drau[searchterm]=strafrecht&drau[from]=14.10.2015&drau[to]=14.10.2015&drau[broadcast_id]= (http://www.deutschlandradio.de/audio-archiv.260.de.html?drau%5Bsubmit%5D=1&drau%5Bstation_id%5D=4&drau%5Bsearchterm%5D=strafrecht&drau%5Bfrom%5D=14.10.2015&drau%5Bto%5D=14.10.2015&drau%5Bbroadcast_id%5D=)
können Sie den genannten Beitrag nachhören. Ein Manuskript ist leider nicht erhältlich.
Bemerkenswert ist, dass auf der Website [2] (http://www.deutschlandradio.de/audio-archiv.260.de.html?drau%5Bsubmit%5D=1&drau%5Bstation_id%5D=4&drau%5Bsearchterm%5D=strafrecht&drau%5Bfrom%5D=14.10.2015&drau%5Bto%5D=14.10.2015&drau%5Bbroadcast_id%5D=) die von mir angefragte Nachricht als Sendung "Morgenandacht" gelistet ist. Und es ist aus dem Tonmitschnitt [1] [2] nicht einmal klar, wer mit wem das Interview geführt hat.
Die allgegenwärtige Google liefert bei der Suche nach "Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts" als Treffer das Youtube-Kanal des Bundesjustizministeriums. Diese Konstellation "
nicht auffindbar bei öffentlich-rechtlichen Sendern" und "
Kommunikation des Staates über die Infrastruktur eines Medienkonzerns" ist in meinen Augen nichts anderes als Ausprägung der
neuen Medienordnung von regierenden Eliten. Die neue Medienordnung-Gutachter hervorheben die Auffindbarkeit als ein der zentralen Begriffe der neuen Medienordnung (http://medien21.sprechrun.de/index.php?id=2124#c2025).
Dieser mehr als deutlich wahrnehmbarer Unterschied - mit nur einem Mausklick erreichbarer Bericht auf dem Youtube-Kanal der Bundesregierung und eine mit einer Woche Verspätung eingetroffene gelinde gesagt bescheidene Auskunft des Deutschlandfunks spricht Bände über den Zustand und über die
Zukunftsfähigkeit von öffentlich-rechtlichen Medien.
Von der Konstellation "nicht auffindbar bei öffentlich-rechtlichen Sendern" und "Kommunikation des Staates über die Infrastruktur eines Medienkonzerns" ist für Medienkonzerne und die politischen Eliten eine
Win-Win-Situation. Die Medienkonzerne bekommen dank Nachrichten-Anbietern wie Youtube-Kanal des Justizministeriums zusätzliche Besucher. Die politischen Eliten in der Regierung umgehen das Staatsferne-Gebot (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsferne#Rundfunk) und gleichzeitig bekommen die Eliten eine komfortable Möglichkeit sehr detailliert und in Echtzeit das Verhalten von Nachrichten-Konsumenten zu überwachen - wer was auf dem Youtube-Kanal abgerufen hat. Das Verhalten der Mediennutzer zu manipulieren ist dann die nächste komfortable und bereits erprobte Möglichkeit (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-experiment-aerger-um-manipulierte-newsfeeds-a-978147.html).
Dabei nehme ich an, dass detaillierte Berichte über das Verhalten von Nachrichten-Konsumenten in der Infrastruktur der Medienkonzerne und die Bestellungen der Regierungsstellen an die Medienkonzerne das Verhalten der Mediennutzer zu manipulieren nicht unbedingt auf einem legalem transparentem Dienstweg geschehen. Beispiele, wie die Nachrichtendienste die Nachrichten abseits von den Möglichkeiten, die der Gesetzgeber festgelegt hat, beschaffen, gibt es letzte Jahre mehr als genug.
Ein iTüpfelchen in diesem ganzen Theater ist, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass entsprechend den Empfehlungen des neue Medienordnung-Gutachtens
die Medienkonzerne für die Verbreitung von Nachrichten aus den Rundfunkbeiträgen bezahlt werden - s.
Public Value in der neuen Medienordnung (http://medien21.sprechrun.de/index.php?id=2124#c2020). Also man bezahlt mit den Rundfunkbeiträgen zusätzlich zu den
Steuern den
Staat und die Medienkonzerne dafür, dass diese den
Bürger verdummen und überwachen.
Sich aus der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender zu informieren - Fehlanzeige - s. als Beispiel die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender zum "Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts".