Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

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JurassicP

Aktives Mitglied
Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Expertenkommission übergibt Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts, 13.10.2015 - http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015 . (http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20151013_Abschlussbericht_Reform_Strafprozessrecht.html)
Was mich als Laien irritiert - die Medien haben die Übergabe des Abschlussberichts zur Reform des Strafprozessrechts konsequent ignoriert. Verdienen die im Abschlussbericht formulierte Empfehlungen keine öffentliche Aufmerksamkeit? Wenn die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte "effektive und praxistaugliche Ausgestaltung des Strafprozessrechts" ähnlich der Ausgestaltung der neuen Medienordnung - http://luesi.sprechrun.de/index.php?id=2362 - abläuft, dann sehe ich für die Zukunft des Rechtsstaats schwarz.
 
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de Gier

V.I.P.
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Ich erkenne jetzt nicht ihre Absicht aber ich habe den Post zur Kenntnis genommen.
 
O

Oliver.Twist

Star Mitglied
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Expertenkommission übergibt Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts, 13.10.2015 - http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015 . (http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20151013_Abschlussbericht_Reform_Strafprozessrecht.html)
Was mich als Laien irritiert - die Medien haben die Übergabe des Abschlussberichts zur Reform des Strafprozessrechts konsequent ignoriert. Verdienen die im Abschlussbericht formulierte Empfehlungen keine öffentliche Aufmerksamkeit? Wenn die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte "effektive und praxistaugliche Ausgestaltung des Strafprozessrechts" ähnlich der Ausgestaltung der neuen Medienordnung - http://luesi.sprechrun.de/index.php?id=2362 - abläuft, dann sehe ich für die Zukunft des Rechtsstaats schwarz.

Der einzige Punkt in den gesamten Empfehlungen, der die Rechte des Beschuldigten tatsächlich einschränkt, ist die Möglichkeit der Fristsetzung für Beweisanträge nach Abschluss der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung.

Im Übrigen sind viele der Vorschläge neutral hinsichtlich der Rechte des Beschuldigten, aber sinnvoll für die Wahrheitsfindung (insbesondere audiovisuelle Dokumentation von Beschuldigten und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung).

Im Ermittlungsverfahren werden die Rechte des Beschuldigten erheblich gestärkt, z.B. durch ein Antragsrecht auf Pflichtverteidigerbestellung, die Schaffung eines Fragerechts für den Verteidiger in der Beschuldigtenvernehmung oder das explizite Verbot der Tatprovokation.
 
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JurassicP

Aktives Mitglied
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Der einzige Punkt in den gesamten Empfehlungen, der die Rechte des Beschuldigten tatsächlich einschränkt, ist die Möglichkeit der Fristsetzung für Beweisanträge nach Abschluss der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung.
Danke für die Rückmeldung. Ich habe vor dem Posting die Expertenempfehlungen angeschaut. Ja oberflächlich gesehen machen die Empfehlungen Sinn. Ich stelle für mich persönlich aber fest, dass mir das Grundvertrauen in die Aufrichtigkeit von regierenden Eliten fehlt.

Das ohrenbetäubende Schweigen in den öffentlich-rechtlichen Medien zu bestimmten Themen wie bspw. Einführung der neuen Medienordnung (http://luesi.sprechrun.de/index.php?id=2362) oder Veröffentlichung des Abschlussberichts zur Reform des Strafprozessrechts (http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20151013_Abschlussbericht_Reform_Strafprozessrecht.html) sorgen dafür, dass dieses Misstrauen wach gehalten wird. Deswegen ist meine eigentliche Frage im Startposting "Warum ignorieren die Medien die Übergabe des Abschlussberichts zur Reform des Strafprozessrechts so konsequent?"

Die Medien könnten ja die von Oliver.Twist genannte Stärkung von Rechten der Beschuldigten der Öffentlichkeit kommunizieren? Oder die Bedenken, dass die Verschlankung des Strafprozessrechts keinesfalls ein schlichtes Sparen am Rechtsstaat ist, zerstreuen?
 
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LalaBerlin

V.I.P.
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Bislang ist es ja lediglich ein Expertenbericht. Der wird sicherlich seinen Widerhall auch in der Fachpresse finden.

Für die allgemeinen Medien, die von der Übergabe des Berichtes ja durchaus berichtet haben, wird dies voraussichtlich erst dann richtig interessant, wenn daraus ein Gesetzesentwurf geworden ist. Ob denn die Rechte des Beschuldigten nun gestärkt werden oder nicht, hängt richtigerweise eher vom Bundestag als von der Expertenkommission ab.
 
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JurassicP

Aktives Mitglied
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Bislang ist es ja lediglich ein Expertenbericht.
Wenn ich sehe, wer die neue Medienordnung-Gutachter sind (http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de/index.php?id=2572#c2473) und wie die im Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, 17.10.2014 (http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/konvergenz-regulatorische-folgen) formulierte Empfehlungen bspw. Netzneutralität oder Routerzwang (http://routerzwang-nein-danke.sprechrun.de/) aktuell umgesetzt werden, dann fällt mir dazu nur Gefälligkeitsgutachten ein. Deswegen würde ich mich nicht wundern, wenn der Expertenbericht einfach passgenau auf die Wünsche des Auftraggebers zugeschnitten ist. Soweit ich verstanden habe, werden ob nun ein Gutachten oder Kühlschrank von der Bundesregierung einfach per Ausschreibung bestellt. Und wer zahlt, der bestellt die Musik ;-|- s. Qualitätsstandards bei der Vergabe, Erstellung von Gutachten sowie beim Umgang mit Gutachtenergebnissen, 16.08.2015 (https://fragdenstaat.de/anfrage/qualitatsstandards-bei-der-vergabe-erstellung-von-gutachten-sowie-beim-umgang-mit-gutachtenergebnissen/).
Für die allgemeinen Medien, die von der Übergabe des Berichtes ja durchaus berichtet haben, ...
Ein Paar Belege für diese Aussage hätte ich gern?
 
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LalaBerlin

V.I.P.
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Die Protokolle der einzelnen Diskussionsrunden und die Teilnehmer sind ja transparent veröffentlicht. Die Teilnehmer kommen aus allen Bereichen (Wissenschaft, Rechtspraxis, Strafverteidiger) und die Diskussion war lebhaft. Inhaltliche Vorgaben hat die Bundesregierung, wie mir ein Teilnehmer berichtete, überhaupt nicht gemacht.

http://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-13-10-2015-stpo-reform-transitzone-bag-schmidt/ Neben den dort erwähnten Medien (taz und FAZ) sind mir noch Berichte aus der SZ und Spiegel (dort jedenfalls online) erinnerlich. Durch Googlen habe ich auch noch herausgefunden, dass der Stern, die Rheinische Post, der Bayernkurier und das Oberbayrische Volksblatt berichtet haben.
 
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JurassicP

Aktives Mitglied
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

> Inhaltliche Vorgaben hat die Bundesregierung, wie mir ein Teilnehmer berichtete, überhaupt nicht gemacht
Ich würde mich sehr wundern, wenn ein der Teilnehmer derartige Sachverhalte publik gemacht hätte. Beim nächsten Expertenauftrag wäre er oder sie bestimmt nicht mehr dabei ;-|. Abgesehen davon gibt es auch sowas wie Selbstzensur und schlicht und einfach der Wunsch dem Auftraggeber zu gefallen - warum auch immer.

Was mir in den von Ihnen genannten Quellen auffällt - es ist kein öffentlich-rechtlicher Sender dabei. Was für mich ein Skandal ist, ist die Tatsache, dass die Nachricht über den Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts auch auf deutschlandfunk.de nicht auffindbar ist, egal ob ich nach Reform+des+Strafprozessrechts (http://www.deutschlandfunk.de/suchergebnisse.448.de.html?search[submit]=1&search[withNews][]=WithNews&search[word]=Reform+des+Strafprozessrechts) oder Abschlussbericht (http://www.deutschlandfunk.de/suchergebnisse.448.de.html?search[submit]=1&search[withNews][]=WithNews&search[word]=Abschlussbericht) suche. Obwohl ich im Deutschlandfunk am 14.10.2015 ~ 06:40 Uhr in den Nachrichten über diesen Abschlussbericht gehört habe.

Als Antwort auf meine Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,

um 6:40 Uhr am 14.10.2015 hat Deutschlandfunk ein Interview über die
Änderungen in den Gerichtsverfahren ausgestrahlt. Ich finde diese
Sendung im Programmvorschau
http://www.deutschlandfunk.de/programmvorschau.281.de.html
nicht.

Wo finde ich Infos zu der o.g. Sendung?
bekam ich nach einer Woche (!!!) einen Hinweis
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Programm.

Unter folgendem Link
[1] http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/10/14/dlf_20151014_0640_2844fd0f.mp3

sowie unter

[2] http://www.deutschlandradio.de/audio-archiv.260.de.html?drau[submit]=1&drau[station_id]=4&drau[searchterm]=strafrecht&drau[from]=14.10.2015&drau[to]=14.10.2015&drau[broadcast_id]= (http://www.deutschlandradio.de/audio-archiv.260.de.html?drau%5Bsubmit%5D=1&drau%5Bstation_id%5D=4&drau%5Bsearchterm%5D=strafrecht&drau%5Bfrom%5D=14.10.2015&drau%5Bto%5D=14.10.2015&drau%5Bbroadcast_id%5D=)

können Sie den genannten Beitrag nachhören. Ein Manuskript ist leider nicht erhältlich.

Bemerkenswert ist, dass auf der Website [2] (http://www.deutschlandradio.de/audio-archiv.260.de.html?drau%5Bsubmit%5D=1&drau%5Bstation_id%5D=4&drau%5Bsearchterm%5D=strafrecht&drau%5Bfrom%5D=14.10.2015&drau%5Bto%5D=14.10.2015&drau%5Bbroadcast_id%5D=) die von mir angefragte Nachricht als Sendung "Morgenandacht" gelistet ist. Und es ist aus dem Tonmitschnitt [1] [2] nicht einmal klar, wer mit wem das Interview geführt hat.

Die allgegenwärtige Google liefert bei der Suche nach "Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts" als Treffer das Youtube-Kanal des Bundesjustizministeriums. Diese Konstellation "nicht auffindbar bei öffentlich-rechtlichen Sendern" und "Kommunikation des Staates über die Infrastruktur eines Medienkonzerns" ist in meinen Augen nichts anderes als Ausprägung der neuen Medienordnung von regierenden Eliten. Die neue Medienordnung-Gutachter hervorheben die Auffindbarkeit als ein der zentralen Begriffe der neuen Medienordnung (http://medien21.sprechrun.de/index.php?id=2124#c2025).

Dieser mehr als deutlich wahrnehmbarer Unterschied - mit nur einem Mausklick erreichbarer Bericht auf dem Youtube-Kanal der Bundesregierung und eine mit einer Woche Verspätung eingetroffene gelinde gesagt bescheidene Auskunft des Deutschlandfunks spricht Bände über den Zustand und über die Zukunftsfähigkeit von öffentlich-rechtlichen Medien.

Von der Konstellation "nicht auffindbar bei öffentlich-rechtlichen Sendern" und "Kommunikation des Staates über die Infrastruktur eines Medienkonzerns" ist für Medienkonzerne und die politischen Eliten eine Win-Win-Situation. Die Medienkonzerne bekommen dank Nachrichten-Anbietern wie Youtube-Kanal des Justizministeriums zusätzliche Besucher. Die politischen Eliten in der Regierung umgehen das Staatsferne-Gebot (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsferne#Rundfunk) und gleichzeitig bekommen die Eliten eine komfortable Möglichkeit sehr detailliert und in Echtzeit das Verhalten von Nachrichten-Konsumenten zu überwachen - wer was auf dem Youtube-Kanal abgerufen hat. Das Verhalten der Mediennutzer zu manipulieren ist dann die nächste komfortable und bereits erprobte Möglichkeit (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-experiment-aerger-um-manipulierte-newsfeeds-a-978147.html).

Dabei nehme ich an, dass detaillierte Berichte über das Verhalten von Nachrichten-Konsumenten in der Infrastruktur der Medienkonzerne und die Bestellungen der Regierungsstellen an die Medienkonzerne das Verhalten der Mediennutzer zu manipulieren nicht unbedingt auf einem legalem transparentem Dienstweg geschehen. Beispiele, wie die Nachrichtendienste die Nachrichten abseits von den Möglichkeiten, die der Gesetzgeber festgelegt hat, beschaffen, gibt es letzte Jahre mehr als genug.

Ein iTüpfelchen in diesem ganzen Theater ist, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass entsprechend den Empfehlungen des neue Medienordnung-Gutachtens die Medienkonzerne für die Verbreitung von Nachrichten aus den Rundfunkbeiträgen bezahlt werden - s. Public Value in der neuen Medienordnung (http://medien21.sprechrun.de/index.php?id=2124#c2020). Also man bezahlt mit den Rundfunkbeiträgen zusätzlich zu den Steuern den Staat und die Medienkonzerne dafür, dass diese den Bürger verdummen und überwachen. Sich aus der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender zu informieren - Fehlanzeige - s. als Beispiel die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender zum "Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts".
 
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Roon

V.I.P.
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Vielleicht hab ich es überlesen, aber warum genau sollte die politisch unumstrittene Änderung von ein paar StPO-Paragraphen so wichtig sein, dass die Nichtfachmedien darüber berichten sollten?! Oder ist das wieder ein Versuch, gegen "die da oben", die Medien, das System usw. zu wettern?
 
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JurassicP

Aktives Mitglied
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

politisch unumstrittene Änderung
zwei Aussagen, die m.E. als selbstverständlich in einer Demokratie zu hinterfragen sind. Und die Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien dabei ist, einen Diskurs ob nun zu diesem oder anderen Themen, eine Meinungsbildung zu ermöglichen. Dabei ist eine angemessene Berichterstattung, eine Möglichkeit, sich unüberwacht zu informieren ist m.E. die Mindestvoraussetzung für so einen Diskurs.
 
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LalaBerlin

V.I.P.
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

die Medien haben die Übergabe des Abschlussberichts zur Reform des Strafprozessrechts konsequent ignoriert
(1) Die Bundesregierung berichtet über Youtube und veröffentlicht alle Unterlagen;
(2) Das Thema ist bereits in der Tagespresse behandelt und wird sicherlich noch in den Fachmedien besprochen.
(3) Ich persönlich verspreche mir keinen Erkenntnisgewinn dadurch, dass das jetzt nochmal im ZDF läuft.
 
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JurassicP

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AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

(1) Die Bundesregierung berichtet über Youtube und veröffentlicht alle Unterlagen;
Das Thema ist bereits in der Tagespresse behandelt und wird sicherlich noch in den Fachmedien besprochen.
Wenn die Bundesregierung mit dem Bürger über eine Werbeplattform Youtube kommuniziert, wo man die Inhalte werbefrei nur gegen Bezahlung konsumieren kann ( YouTube: Geänderte Nutzungsbedingungen für die Monetarisierung (http://kilobyte.bplaced.net/youtube-geaenderte-nutzungsbedingungen-fuer-die-monetarisierung-teil-1/) ), frage ich mich, wo ist nun das Qualitätsjournalismus der öffentlich-rechtlichen Sender geblieben? Es wird doch immer die Fahne des Qualitätsjournalismus geschwenkt, wenn es darum geht, die Existenz der Rundfunkbeiträge zu begründen.
Nach dem ich am 14.10.2015 flüchtig im Radio über die Änderungen im Gerichtswesen gehört und erfolglos auf dradio.de so wie im Internet recherchiert habe, war ich auf die Auskunftsbereitschaft des dradio.de angewiesen. Erst dann kam ich an die entscheidende Schlüsselbegriffe "Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts". Ein Beispiel für Informationsfreiheit ist es m.E. nicht, sondern noch ein Beispiel dafür, dass die öffentlich-rechtliche Sender ihren Grundversorgungsauftrag (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Entwicklung.2C_Organisation.2C_Aufgaben) nicht erfüllen.

Für Youtube oder andere Werbeplattforme ist die Bundesregierung nur noch ein willkommener Inhalteanbieter. Also gut, dass dieser Inhalteanbieter eine staatliche Stelle ist, ist ein nicht unerheblicher Vorteil für Youtube, weil der Steuerzahler für die Bereitstellung der Inhalte bezahlt hat. Youtube kassiert die Einnahmen aus der Werbung. Null Aufwand für Youtube, nur Cash kassieren.
Ich persönlich verspreche mir keinen Erkenntnisgewinn dadurch, dass das jetzt nochmal im ZDF läuft.
Solange ich de-facto keine Möglichkeit habe, mich ohne Überwachung über das staatliche Handeln in öffentlichen-rechtlichen Medien zu informieren, fühle ich mich vom Staat in die Rolle eines Nutztieres gezwängt. Eines Nutztiers, eines Datenesels, der in die Infrastruktur von Google und Co. wie in einen Zwinger vom Staat gepfercht wird und dessen Nutzen ist, die Daten über sich abmelken zu lassen. Die Werbeplattforme wie Youtube genauso wie alle Websites, die angeblich kostenlose Google-Services nutzen, sind doch nichts anderes als riesige Abhörwanzen, die den Besucher ausspähen, dem Besucher die Daten abmelken. (http://kilobyte.bplaced.net/youtube-geaenderte-nutzungsbedingungen-fuer-die-monetarisierung-teil-1/)
 
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Brati

V.I.P.
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Also ich persönlich halte die Übergabe von Abschlussberichten einer Expertenkommission nicht für sonderlich relevant, dass ich da so ein Fass aufmachen würde, wenn das nicht die Spatzen von den Dächern pfeifen. Das trägt weder zur politischen Willensbildung bei, noch ist es von allgemeinem Interesse. Man kann sich natürlich jeden möglichst irrelevanten Vorgang heraussuchen, der nicht soderlich publik gemacht wird, nur um sich wichtig zu führen.
 
C

Clown

V.I.P.
AW: Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Alter Schwede, so ein Gewese, nur weil du nicht genug über die Übergabe eines recht technischen Abschlussberichts in den öffentlich-rechtlichen Medien gelesen/gehört/gesehen hast. Wenn man sonst keine Probleme hat ...
 

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