Mitarbeit der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Entwicklung von Schieds- und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

der Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medien DialogHH 2014 [1] habe ich entnommen:

> Zitatanfang
"Sie muss Regeln für die Plattformen entwickeln. Das ist der medienpolitischen Kern der bisweilen zugespitzt geführten Feuilletondebatte der letzten Monate.

Weiterhin kommen mit Fragen nach der Hoheit über persönliche Daten und ihre Aggregation auch grundlegende Strukturbedingungen einer digitalen Ökonomie in den Blick.

In ihr werden Services immer seltener monetär und immer häufiger mit Daten bezahlt. Auch hierfür werden wir angemessene Spielregeln finden müssen, die berücksichtigen, dass viele Nutzerinnen und Nutzer diesen Tausch so ausdrücklich wünschen.

Hier hat der Europäische Gerichtshof mit einem grundsätzlichen Urteil ebenfalls neue Dynamik entfacht.

Es dürfte sich lohnen, hier gemeinsam über Schieds- und Schlichtungsverfahren nachzudenken, die in anderen Bereichen wie dem Handelsrecht eine teilweise jahrhundertealte Tradition haben. Aufbauend auf unsere Innovationswerkstatt Datenschutz können wir dazu auch aus Hamburg heraus einen Beitrag leisten."
> Zitatende

Ich bitte um Zusendung von Akten, die den Umfang der Mitarbeit des Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg:
1) bei der Entwicklung von Schieds - und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung - s. dazu [1]
2) den Umfang einer evtl. Mitarbeit im Projekt "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" [3]
nachvollziehbar machen.

Insbesondere bitte ich um Zusendung der in Ihrer Behörde verfügbaren Angaben :
3) zum zeitlichen Ablauf des Projekts "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" [4]
4) zu den Veranstaltungsterminen im Projekt [4].

Desweiteren bitte ich um Zusendung des Dokuments "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen" [4], sollte Ihre Behörde über eine Kopie dieses Vortrages verfügen.

= Quellen =
[1] Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medien DialogHH 2014, 03.06.2014 - http://www.hamburg.de/contentblob/4322990/data/2014-06-03-mediendialog.pdf#page=4

[2] Innovationswerkstatt „Datenschutz“. Drittmittelgeber Amt Medien, Senatskanzlei, Freie und Hansestadt Hamburg - http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/innovationswerkstatt-%E2%80%9Edatenschutz%E2%80%9C

[3] Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz. Drittmittelgeber Google Deutschland - http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/optimierung-des-regulierungskonzepts-im-datenschutz

[4] "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen", Vortrag von J. Schmidt und P. Christiansen bei der DGPUK-Tagung zum Thema "Kommunikationspolitik und Medienregulierung in der digitalen Gesellschaft" am 8. Februar 2014 in Berlin.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2015
  • Frist
    6. März 2015
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Mitarbeit der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Entwicklung von Schieds- und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung [#8572]
Datum
2. Februar 2015 10:08
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
der Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medien DialogHH 2014 [1] habe ich entnommen: > Zitatanfang "Sie muss Regeln für die Plattformen entwickeln. Das ist der medienpolitischen Kern der bisweilen zugespitzt geführten Feuilletondebatte der letzten Monate. Weiterhin kommen mit Fragen nach der Hoheit über persönliche Daten und ihre Aggregation auch grundlegende Strukturbedingungen einer digitalen Ökonomie in den Blick. In ihr werden Services immer seltener monetär und immer häufiger mit Daten bezahlt. Auch hierfür werden wir angemessene Spielregeln finden müssen, die berücksichtigen, dass viele Nutzerinnen und Nutzer diesen Tausch so ausdrücklich wünschen. Hier hat der Europäische Gerichtshof mit einem grundsätzlichen Urteil ebenfalls neue Dynamik entfacht. Es dürfte sich lohnen, hier gemeinsam über Schieds- und Schlichtungsverfahren nachzudenken, die in anderen Bereichen wie dem Handelsrecht eine teilweise jahrhundertealte Tradition haben. Aufbauend auf unsere Innovationswerkstatt Datenschutz können wir dazu auch aus Hamburg heraus einen Beitrag leisten." > Zitatende Ich bitte um Zusendung von Akten, die den Umfang der Mitarbeit des Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg: 1) bei der Entwicklung von Schieds - und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung - s. dazu [1] 2) den Umfang einer evtl. Mitarbeit im Projekt "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" [3] nachvollziehbar machen. Insbesondere bitte ich um Zusendung der in Ihrer Behörde verfügbaren Angaben : 3) zum zeitlichen Ablauf des Projekts "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" [4] 4) zu den Veranstaltungsterminen im Projekt [4]. Desweiteren bitte ich um Zusendung des Dokuments "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen" [4], sollte Ihre Behörde über eine Kopie dieses Vortrages verfügen. = Quellen = [1] Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medien DialogHH 2014, 03.06.2014 - http://www.hamburg.de/contentblob/4322990/data/2014-06-03-mediendialog.pdf#page=4 [2] Innovationswerkstatt „Datenschutz“. Drittmittelgeber Amt Medien, Senatskanzlei, Freie und Hansestadt Hamburg - http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/innovationswerkstatt-%E2%80%9Edatenschutz%E2%80%9C [3] Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz. Drittmittelgeber Google Deutschland - http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/optimierung-des-regulierungskonzepts-im-datenschutz [4] "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen", Vortrag von J. Schmidt und P. Christiansen bei der DGPUK-Tagung zum Thema "Kommunikationspolitik und Medienregulierung in der digitalen Gesellschaft" am 8. Februar 2014 in Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage vom 2. Februar 2015 : Mitarbeit der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Entwicklu…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. Februar 2015 : Mitarbeit der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Entwicklung von Schieds- und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung [#8572]
Datum
2. März 2015 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 2. Februar 2015 an Herrn Staatsrat Dr. Krupp. Zu 1.: Bezüglich der Entwicklung einer Hamburger Schieds- und Schlichtungsstelle gab es in Folge der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2014 damals erste Überlegungen, die bisher allerdings noch nicht weiter konkretisiert wurden und daher auch zu keiner aktenmäßigen Dokumentation führten. Zu 2.: Vor dem Hintergrund, dass die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen wichtige Faktoren für die in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) angesiedelten Unternehmen der Internet- und Werbebranche sind, war zwischen der FHH und dem Hans-Bredow-Institut eine sogenannte "Innovationswerkstatt Datenschutz" ins Leben gerufen worden, die wissenschaftlich an einschlägigen Fragen zum regulatorischen Konzept des Datenschutzes forschte. Das Projekt umfasste neben dem vom Hans-Bredow-Institut zu erstellenden Abschlussbericht auch Workshops mit Vertretern der Praxis und Vertretern der Wissenschaft sowie eine Online-Befragung von Unternehmen, Anwälten, Datenschutzberatern und Vertretern der Aufsicht. Gemäß § 12 VI HmbTG verweisen wir für alle weiteren Informationen, Berichte und Dokumente hierzu auf folgenden Link: http://www.hans-bredow-institut.de/de/f… Zu 3.: Das Forschungsprojekt hatte im November 2012 begonnen und wurde im März 2014 abgeschlossen. Zu 4.: Das Projekt wurde im Mai 2014 abgeschlossen. Es hat sich allerdings daraus u.a. ergeben, dass das Amt Medien feste Treffen zum datenschutzrechtlichen Fachaustausch zwischen der Aufsichtsbehörde und Unternehmen der Internetbranche "als neutrale Instanz" fördert. Die dafür erforderlichen Gespräche haben bisher einmal in Form eines "Roundtable Datenschutzaufsicht und Internetunternehmen" am 31.3.2014 stattgefunden. Weitere Termine sind in Planung. Zu 5.: Über eine Kopie des Vortrags "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen" verfügen wir nicht. Mit freundlichen Grüßen